In Brandenburg haben Jugendliche gezielt schwule Männer über Dating-Apps in Fallen gelockt, um sie auszurauben, zu misshandeln und zu demütigen. In einem Gerichtsprozess in Frankfurt (Oder) wurden jetzt sieben Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren verurteilt. Sie hatten ihre Opfer beleidigt, gefilmt und teils schwer verletzt – ein Mann wurde so brutal zugerichtet, dass er kaum wiederzuerkennen war.
Berlin, 30.04.26 – Laut einem Bericht des Tagesspiegel vom 30.04.26 folgten die Taten einem bekannten Muster sogenannter „Fake Dates“, das aus Russland, aber auch im übrigen Europa, bekannt ist. Auch in Brandenburg und anderen Regionen Deutschlands häufen sich Meldungen über solche Fälle: Allein zwischen September 2024 und Februar 2025 gab es im Raum Frankfurt (Oder) 22 Verfahren mit fast ebenso vielen Opfern, berichtete die Märkische Oderzeitung in Berufung auf die brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft. Auffällig ist, dass die Täter oft in Gruppen handeln und wiederholt zuschlagen.
Laut einer Beratungsstelle aus Brandenburg falle auf, dass dabei Jugendliche und Heranwachsende aus rechtsextremen Milieus mit migrantischen Jugendlichen zusammenarbeiteten: Bei der Gruppe handelte es sich um sieben junge Männer zwischen 16 und 20 Jahren, Deutsche, Syrer und Tschetschenen.
„Diese Formen schwulenfeindlicher Gewalt sind für uns nicht neu“, so Bastian Finke, Leiter von MANEO. „Verachtung und Hass gegenüber Homosexuellen beschränkt sich nicht ausschließlich auf das Gedankengut Rechtsradikaler. Diese Koalitionen sind deshalb auch nicht neu oder verwunderlich. Ihnen gemein ist die Verachtung demokratischer Grundprinzipien wie gesellschaftliche Vielfalt und Toleranz. Wir finden sie im Kontext von Vorurteilskriminalität auch gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen wider. Und über das Internet und Sozialen Medien finden Vernetzung und Agitation statt – auch international.“
Ähnliche Übergriffe wurden auch in anderen Bundesländern und in Europa registriert, teils auch unter dem Vorwand, gegen sogenannte ‚Pädokriminalität‘ vorzugehen. Dabei verwischen die Täter gezielt die Grenzen zwischen „pädophil“ und „schwul“.
Wie der Tagesspiegel berichtete, fiel das Urteil in Frankfurt (Oder) vergleichsweise mild aus: Nur zwei Täter müssen ins Gefängnis, andere erhielten Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Die Reaktionen der Verurteilten hätten wenig Einsicht gezeigt.
