Regenbogenflagge darf im Berliner Hort hängen bleiben

Berlin-Treptow, 26.06.25 – Eltern einer Grundschülerin in Berlin klagen gegen die Regenbogenflagge in einem Hort einer Schule in Treptow – erfolglos. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die erweiterte „Progress-Pride“-Flagge hängen bleiben darf. Sie symbolisierte Akzeptanz und Vielfalt der Lebensformen, was mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar sei.

Das Neutralitätsgebot verbiete parteipolitische Einflussnahme, nicht aber die Darstellung gesellschaftlicher Vielfalt. Konkret ging es darum, dass die Flagge gemeinsam mit Schülerinnen selbst gebastelt worden war. Die Eltern hatten kritisiert, dass ihre Tochter damit zu früh mit Geschlechtervielfalt konfrontiert wurde – auch durch Ausmalbilder mit Dragqueens. Nach vergeblicher Beschwerde bei der Schule reichten sie Klage ein.

Das Gericht sah darin keine unzulässige politische Indoktrinierung. Die Flagge ist Ausdruck des Selbstverständnisses bestimmter Gruppen und durch Verfassung und Schulgesetz gedeckt. Außerdem sei sie an der Schule auch Schutzsymbol: Dort arbeitet eine Transperson, zwei Kinder mit Transidentität werden betreut. Die Ausmalbilder sollen künftig nicht mehr ausgelegt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die „Progressiv Pride“-Flagge ist um bestimmte Farben und Symbole ergänzt, um die Inklusion und bestimmte Gruppen innerhalb der LSBTIQ+ Communities hervorzuheben. Neben den Regenbogenfarben bilden sie zusätzlich die Farben der Trans, Intersex und der People of Color ab.